Folgende AGB sind gültig ab dem 02.12.2020

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung der Zypresse Verlags GmbH


1. Geltungsbereich
Für die Schaltung von Werbung (z.B. Banner-Werbung) auf den Webseiten der Zypresse Verlags GmbH unter https://www.zypresse.com durch Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Werbekunden“) gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Werbekunden finden, selbst bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn, die Zypresse Verlags GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Die Zypresse Verlags GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Werbekunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Werbekunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Werbekunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch die Zypresse Verlags GmbH im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Werbekunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Werbekunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Der Zypresse Verlags GmbH steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Die Zypresse Verlags GmbH hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Werbekunden in Textform auszuüben.


2. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen der Zypresse Verlags GmbH und dem Werbekunden über Online-Werbung kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch die Zypresse Verlags GmbH zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich benannte Werbungtreibende angenommen. Der Vertrag kommt mit der Werbeagentur bzw. dem Werbemittler zustande, es sei denn, der Werbungtreibende wird ausdrücklich als Vertragspartner benannt und die Beauftragung wird schriftlich nachgewiesen.
Wurde dem Werbekunden ein Abrufsrecht eingeräumt, ist der Vertrag innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung vollständig durchzuführen.


3. Werbemittel
Der Werbekunde hat die für die Online-Werbung erforderlichen Materialien und Informationen mindestens drei Werktage vor der geplanten Schaltung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend zur Verfügung zu stellen. Die Werbemittel haben insbesondere die von der Zypresse Verlags GmbH vorgegebenen Dateiformate und -größen einzuhalten. Der Werbekunde räumt der Zypresse Verlags GmbH sämtliche für die auftragsgemäße Schaltung der Werbung erforderlichen Rechte ein. Der Werbekunde gewährleistet, über alle zur Schaltung der Werbung erforderlichen Rechte verfügungsberechtigt zu sein.
Die Zypresse Verlags GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel des Werbekunden auf Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, Werbemittel zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder deren Veröffentlichung für die Zypresse Verlags GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Zurückweisung wird dem Werbekunden unter Angabe der Gründe unverzüglich mitgeteilt. Der Werbekunde ist in diesem Fall berechtigt, der Zypresse Verlags GmbH eine abgeänderte Version zu übermitteln, für die keine Zurückweisungsgründe bestehen.
Gehen die erforderlichen vertragsgemäßen Werbemittel nicht rechtzeitig für die Einhaltung der vereinbarten Schaltung bei der Zypresse Verlags GmbH ein, wird die Zypresse Verlags GmbH für die Dauer der Verspätung von der Verpflichtung zur Leistung frei und behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Die Zypresse Verlags GmbH ist nicht verpflichtet, die gelieferten Materialien und Informationen aufzubewahren oder zurückzuliefern.


4. Rechtliche Verantwortung
Der Werbekunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und den Inhalt seiner Online-Werbung.
Der Werbekunde darf mit seiner Online-Werbung nicht gegen gesetzliche oder behördliche Ge- oder Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeitsrechte etc.) verstoßen.
Verstößt der Werbekunde mit seiner Online-Werbung gegen diese Verpflichtung und hat er dies zu vertreten, haftet er gegenüber der Zypresse Verlags GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Werbekunde stellt die Zypresse Verlags GmbH im Innenverhältnis von allen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung, frei.
Erlangt die Zypresse Verlags GmbH Kenntnis davon, dass die Online-Werbung des Werbekunden gegen gesetzliche oder behördliche Ge- oder Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt, ist die Zypresse Verlags GmbH berechtigt, die Online-Werbung ohne vorherige Ankündigung zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Die Zypresse Verlags GmbH wird den Werbekunden unverzüglich über eine solche Maßnahme unterrichten. Der Werbekunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, mit einer Laufzeit von einem (Monatsvertrag), sechs (Halbjahresvertrag) oder zwölf Monaten (Jahresvertrag) geschlossen. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt gilt.


6. Preise
Von Werbekunden, die erstmalig oder nach einer Unterbrechung von mehr als 12 Monaten erneut, Online-Werbung schalten („Neukunden“) kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung (Veröffentlichung unter www.zypresse.com) richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Die Zypresse Verlags GmbH wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Personal und Räume (Miete, Strom, Heizung) oder für Online-Infrastruktur (Server, Hosting) erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für die Online-Infrastruktur, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der Zypresse Verlags GmbH die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Zypresse Verlags GmbH wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Werbekunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Eine Preisänderung wird wirksam, wenn der Werbekunde nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung dem geänderten Preis widerspricht. Die Zypresse Verlags GmbH wird den Werbekunden hierauf in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hinweisen. Widerspricht der Werbekunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.


7. Zahlungsbedingungen
Bei Zahlung der Entgelte per PayPal oder durch SEPA-Lastschrifteinzug gewährt die Zypresse Verlags GmbH einen Skonto in Höhe von 3%. Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erteilt der Werbekunde der Zypresse Verlags GmbH ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt bei inländischen Werbekunden nach einem Tag. Bei ausländischen Werbekunden im Euroraum erfolgt der Einzug bei Erstlastschriften nach sechs Tagen, bei Folgelastschriften nach drei Tagen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt im Rahmen der Rechnungszustellung, die Frist dafür wird auf fünf Tage verkürzt. Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, tatsächlich angefallene Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gegenüber dem Werbekunden geltend zu machen, soweit er diese zu vertreten hat.. Der Werbekunde ist jederzeit berechtigt die Abbuchungserlaubnis zu widerrufen.
Alle Forderungen sind fällig und zahlbar bis spätestens zehn Tage nach Veröffentlichung der Online-Werbung unter www.zypresse.com und Rechnungserhalt. Für jedes Mahnschreiben nach Eintritt dieses Zeitpunkts berechnet die Zypresse Verlags GmbH eine Pauschale in Höhe von EUR 5,00. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Werbekunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder mit u den Forderungen der Zypresse Verlags GmbH im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Werbekunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Für die Auftragsabwicklung und den Zahlungseinzug können auch Dritte durch die Zypresse Verlags GmbH beauftragt werden.


8. Gewährleistung, Haftung
Bei Mängeln der Online-Werbung ist die Zypresse Verlags GmbH zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Werbekunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Werbekunde muss im Freigabeprozess erkennbare Mängel der Online-Werbung spätestens bei der Freigabe der Online-Werbung der Zypresse Verlags GmbH in Textform anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Erst später erkennbare Mängel muss der Werbekunde unverzüglich anzeigen, wenn er sie erkennt.
Alle Ansprüche des Werbekunden wegen Mängeln verjähren, außer im Fall von Arglist, innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des nachfolgenden Absatzes; diese verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden haftet die Zypresse Verlags GmbH nur dann, wenn die Zypresse Verlags GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Zypresse Verlags GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Vertrag das Gepräge geben, seine Durchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht weder grob fahrlässig noch vorsätzlich, ist die Haftung der Zypresse Verlags GmbH auf den Schaden begrenzt, der für die Zypresse Verlags GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Zypresse Verlags GmbH aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.


9. Datenschutz
Sofern die Zypresse Verlags GmbH im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. -durchführung personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich, soweit es zu diesem Zweck erforderlich ist (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b, lit f DSGVO). Dies gilt auch hinsichtlich der Datenweitergabe an Dritte, z.B. Dienstleister, ggf. unter Beachtung der besonderen Anforderungen an einen Drittstaatentransfer gem. Art. 44 ff. DSGVO. Mit der Bereitstellung der Daten willigt der Kunde ein, dass diese durch die Zypresse Verlags GmbH auch für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung genutzt werden können. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, als es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist. Dies entspricht in der Regel der Vertragsdauer. Davon unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung sowie auf Datenübertragbarkeit. Entsprechende Begehren sind an den Datenschutzbeauftragten der Zypresse Verlags GmbH (E-Mail: datenschutz@zypresse.com) zu richten. Es besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.


10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, wenn der Werbekunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Freiburg im Breisgau. Die Zypresse Verlags GmbH kann den Werbekunden in diesem Fall jedoch wahlweise auch an seinem allgemeinen Gerichtstand verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Dezember 2020

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge der Zypresse Verlags GmbH


1. Geltungsbereich
Für die Veröffentlichung von Anzeigen in der gedruckten Version der Zypresse und auf www.zypresse.com gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Anzeigenkunden finden, selbst bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn, die Zypresse Verlags GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Die Zypresse Verlags GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Anzeigenkunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Anzeigenkunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Anzeigenkunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch die Zypresse Verlags GmbH im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Anzeigenkunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Anzeigenkunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Der Zypresse Verlags GmbH steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Die Zypresse Verlags GmbH hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Anzeigenkunden in Textform auszuüben.


2. Vertragsschluss und -umfang
Die auf der Webseite www.zypresse.com dargestellten Anzeigenbeschreibungen für Kleinanzeigen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Anzeigenkunden, ein Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages mit der Zypresse Verlags GmbH abzugeben.
Das Angebot für Kleinanzeigen kann der Kunde telefonisch oder auf www.zypresse.com über das Anzeigen-Bestellformular abgeben. Ein rechtlich verbindliches Angebot über die gewählte Anzeige gibt der Kunde erst ab, wenn er den Button „Kaufen“ betätigt bzw. wenn er am Ende des telefonischen Bestellvorgangs die angegebenen Informationen nochmals bestätigt.
Der Vertrag zwischen der Zypresse Verlags GmbH und dem Anzeigenkunden kommt mit der Annahmeerklärung der Zypresse Verlags GmbH oder mit der ersten Erfüllungshandlung der Zypresse Verlags GmbH zustande. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Bei Kleinanzeigen, die über www.zypresse.com aufgegeben werden, stellt die automatische Empfangsbestätigung die Annahmeerklärung dar, bei telefonischen Bestellvorgängen die ausdrückliche Bestätigung durch die Mitarbeiter.
Sind Verbundanzeigen oder gestaltete Anzeigen Vertragsgegenstand, so erfolgt die Abgabe des Angebotes durch den Anzeigenkunden durch individuelle Kommunikation. Die Annahmeerklärung erfolgt in diesem Falle schriftlich durch die Zypresse Verlags GmbH. Die Zypresse Verlags GmbH kann das Angebot des Anzeigenkunden innerhalb von 2 Tagen annehmen, wobei die Frist am Tag nach der Abgabe des Angebotes durch den Anzeigenkunden zu laufen beginnt. Die Annahmefrist endet mit dem Ablauf des übernächsten Tages, der auf die Abgabe des Angebotes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Sitz der Zypresse Verlags GmbH staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt die Zypresse Verlags GmbH das Angebot des Anzeigenkunden nicht innerhalb der genannten Frist an, gilt das Angebot als abgelehnt. In diesem Fall ist der Anzeigenkunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.
Sofern der Anzeigenkunde seinen Auftrag nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Regionalausgabe beschränkt, gilt der Auftrag im Zweifel für alle drei Ausgaben (FR, LÖ, OG).
Rubrizierte Anzeigen werden auch ohne ausdrückliche Vereinbarung in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Ein Anspruch auf Abdruck der Anzeige in einer bestimmten lokalen oder zeitlichen Ausgabe oder an einem bestimmten Platz besteht nur dann, wenn die Zypresse Verlags GmbH dies dem Anzeigenkunden schriftlich bestätigt. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.
Ist der Anzeigenkunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für die Stornierung von Anzeigen Folgendes: Bei gestalteten Anzeigen ist eine kostenlose Stornierung nur bis xx Tage vor Anzeigenannahmeschluss möglich. Bei Stornierung bis xx Tage vor Anzeigenannahmeschluss fallen jedoch nur xx % des Preises und bei Stornierung bis xx Tage vor Anzeigenannahmeschluss fallen nur xx % des Preises an. Bei Kleinanzeigen ist eine kostenlose Stornierung nur bis xx Tage vor Anzeigenannahmeschluss möglich. Bei Stornierung bis xx Tage vor Anzeigenannahmeschluss fallen jedoch nur xx % des Preises und bei Stornierung bis xx Tage vor Anzeigenannahmeschluss fallen nur xx % des Preises an. Der jeweilige Termin für den Anzeigenannahmeschluss kann auf www.zypresse.com eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Erfolgt die Online-Veröffentlichung vor dem Anzeigenannahmeschluss, ist der Termin der Online-Veröffentlichung statt des Anzeigenannahmeschlusses maßgeblich. Ist der Anzeigenkunde Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wurde dem Kunden ein Abrufsrecht eingeräumt, ist der Vertrag innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung vollständig durchzuführen.
Bei Chiffre-Anzeigen werden nur verlagseigene Nummern verwendet. Zuschriften sind abzuholen. Sie werden nur für die Dauer von zwei Wochen nach Erscheinen der Anzeige dem Anzeigenkunden zugesandt, wenn der Kunde diese Option gebucht hat. In diesem Fall findet der Kunde einen entsprechenden Vermerk auf dem Anzeigenvordruck. Die Zypresse Verlags GmbH ist berechtigt, sämtliche auf Chiffre-Anzeigen hin eingegangene, vom Kunden nicht abgeholte Unterlagen nach vier Wochen ab Erscheinungsdatum zu vernichten. Einer Benachrichtigung hierüber bedarf es nicht.


3. Pflichten des Kunden
Der Anzeigenkunde hat die für die Anzeige erforderlichen Materialien und Informationen sowie Beilagen bis zum Anzeigenannahmeschluss vor der geplanten Veröffentlichung, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend zur Verfügung zu stellen. Der jeweilige Termin für den Anzeigenannahmeschluss kann auf www.zypresse.com eingesehen oder telefonisch erfragt werden.
Der Anzeigenkunde räumt der Zypresse Verlags GmbH sämtliche für die auftragsgemäße Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte ein. Der Anzeigenkunde gewährleistet, über alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte verfügungsberechtigt zu sein.
Von der Zypresse Verlags GmbH für den Anzeigenkunden gestaltete oder geänderte Anzeigen oder Vorlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Zypresse Verlags GmbH weiterverwendet werden.
Die Zypresse Verlags GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anzeige des Kunden auf Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, Anzeigen zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass dies der Fall ist oder wenn die Veröffentlichung für die Zypresse Verlags GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Zurückweisung wird dem Anzeigenkunden unter Angabe der Gründe unverzüglich mitgeteilt. Der Anzeigenkunde ist berechtigt eine Anzeige zu übermitteln, für die keine Zurückweisungsgründe bestehen und wird anderenfalls von seiner Zahlungspflicht frei.


4. Rechtliche Verantwortung
Der Anzeigenkunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und den Inhalt seiner Anzeige. Der Kunde darf mit seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche oder behördliche Ge- oder Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeitsrechte etc.) verstoßen.
Verstößt der Anzeigenkunde mit seiner Anzeige gegen diese Verpflichtung und hat er dies zu vertreten,, haftet er gegenüber der Zypresse Verlags GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Anzeigenkunde stellt die Zypresse Verlags GmbH im Innenverhältnis von allen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung, frei.


5. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der zwischen den Parteien bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Bei festen Vertragslaufzeiten bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch Telefax als gewahrt gilt.
Wichtige Gründe im Sinne des Absatzes 1 auf Seiten der Zypresse Verlags GmbH liegen insbesondere vor, wenn
•der Anzeigenkunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt
•der Anzeigenkunde das Angebot der Zypresse Verlags GmbH zu rechtswidrigen Zwecken einsetzt
•der Anzeigenkunde trotz Mahnung die Vergütung nicht bezahlt.


6. Preise
Die Vergütung für die Veröffentlichung von Anzeigen richtet sich nach dem, dem Kunden bei Aufgabe seiner Anzeige genannten/angezeigten Preis. Die Preisliste kann zudem im Internet unter https://zypresse.com/seiten/mediadaten/ eingesehen werden.
Liegt ein Dauerschuldverhältnis vor, so ist die Zypresse Verlags GmbH berechtigt, die Vergütung für die von ihr angebotenen Leistungen nach Abschluss des Vertrages nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Personal und Räume (Miete, Strom, Heizung), für den Druck (Material, Druckerei, Lieferung, Verteilung) oder für Online-Infrastruktur (Server, Hosting) erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für die Online-Infrastruktur, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der Zypresse Verlags GmbH die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Zypresse Verlags GmbH wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Anzeigenkunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Eine Erhöhung wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Anzeigenkunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Die Zypresse Verlags GmbH weist den Anzeigenkunden in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hin.
Staffelnachlässe gemäß der Preisliste werden nur für die innerhalb der vertraglichen Laufzeit tatsächlich erscheinenden Anzeigen, höchstens für ein Jahr, gewährt.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie vom Anzeigenkunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sind vom Kunden zu tragen. Graphische Arbeiten (Satz, Manuskriptgestaltung, Scanarbeiten etc.) werden mit einem Stundensatz, der sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, berechnet. Diese kann bei der Zypresse Verlags GmbH eingesehen werden.


7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsabwicklung, Aufrechnungsbeschränkung
Dem Kunden stehen bei Kleinanzeigen als Zahlungsmöglichkeit Barzahlung, Zahlung mittels PayPal oder Zahlung durch SEPA-Lastschrifteinzug zur Verfügung. Hierüber wird eine PDF-Rechnung erstellt und übermittelt. Von Anzeigenkunden, die erstmalig oder nach einer Unterbrechung von mehr als 12 Monaten erneut, eine Anzeige schalten („Neukunden“) kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Bei gestalteten Anzeigen stehen dem Kunden als Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung, Zahlung mittels PayPal, Zahlung durch SEPA-Lastschrifteinzug oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Bei Bezahlung durch SEPA-Lastschrifteinzug, mittels PayPal oder Barzahlung gewährt die Zypresse Verlags GmbH einen Skonto in Höhe von 3%.
Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erteilt der Kunde der Zypresse Verlags GmbH ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt an dem in der Vorabankündigung genannten Tag. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt im Rahmen der Rechnungszustellung, die Frist dafür wird auf fünf Tage verkürzt . Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, tatsächlich angefallene Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gegenüber dem Kunden geltend zu machen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Kunde ist jederzeit berechtigt die Abbuchungserlaubnis zu widerrufen.
Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit Auftragserteilung an die Zypresse Verlags GmbH. Zahlungen sind bis spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung zu bewirken.
Für jedes Mahnschreiben nach Eintritt dieses Zeitpunkts berechnet die Zypresse Verlags GmbH eine Pauschale in Höhe von EUR 2,50. Dem Anzeigenkunden steht der Nachweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Zypresse Verlags GmbH berechtigt, die Leistungen einzustellen und weitere Anzeigenschaltungen des Anzeigenkunden bis zur Begleichung sämtlicher Ansprüche auszusetzen. Für weitere Anzeigenschaltungen können Vorauszahlungen verlangt werden.
Der Anzeigenkunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von der Zypresse Verlags GmbH anerkannt sind oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung der Zypresse Verlags GmbH stehen.


8. Mängelrechte
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
Bei einer Auflagenminderung hat der Anzeigenkunde einen entsprechenden Anspruch auf Preisminderung, wenn die tatsächliche Auflage weniger als 80% der von der Zypresse Verlags GmbH bei Auftragserteilung angekündigten Auflage beträgt. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen, wenn die Zypresse Verlags GmbH den Kunden so rechtzeitig vor der Auflagenminderung informiert hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Abweichend von Abs. 1 ist die Geltendmachung von Mängelrechten durch Anzeigenkunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ausgeschlossen, wenn der Anzeigenkunde im Freigabeprozess erkennbare Mängel nicht spätestens bei der Freigabe des Anzeigenvordrucks, später erkennbare Mängel nicht unverzüglich, wenn er sie erkennt, der Zypresse Verlags GmbH in Textform anzeigt. Die Regelungen zur Haftung (9.) bleiben unberührt.
Ist der Anzeigenkunde Unternehmer, so verjähren Ansprüche wegen eines Mangels abweichend von Abs. 1 in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, die Zypresse Verlags GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Regelungen zur Haftung (9.); diese verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.


9. Haftung
Für Schäden haftet die Zypresse Verlags GmbH nur dann, wenn die Zypresse Verlags GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Zypresse Verlags GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Vertrag das Gepräge geben, seine Durchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht weder grob fahrlässig noch vorsätzlich, ist die Haftung der Zypresse Verlags GmbH auf den Schaden begrenzt, der für die Zypresse Verlags GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Zypresse Verlags GmbH aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.


10. Datenschutz
Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und zugleich Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die Zypresse Verlags GmbH, vgl. dazu das Impressum unter www.zypresse.com/impressum. Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutzbestimmung oder allgemein zum Datenschutz können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: datenschutz@zypresse.com.
Sofern die Zypresse Verlags GmbH im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. -durchführung personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich, soweit es zu diesem Zweck erforderlich ist (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b, lit f DSGVO). Dies gilt auch hinsichtlich der Datenweitergabe an Dritte, z.B. Dienstleister, ggf. unter Beachtung der besonderen Anforderungen an einen Drittstaatentransfer gem. Art. 44 ff. DSGVO. Dabei kann es sich insbesondere um Kreditinstitute handeln, die mit der Durchführung der Lastschriften betraut sind. Die Weitergabe der Daten an andere Dritte erfolgt ansonsten nur, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, die erhobenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zudem zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, dieser Verwendung seiner Daten zu widersprechen, z.B. durch eine formlose E-Mail an: info@zypresse.com. Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung sowie auf Datenübertragbarkeit. Entsprechende Begehren sind an den Datenschutzbeauftragten der Zypresse Verlags GmbH (E-Mail: datenschutz@zypresse.com) zu richten. Es besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.


11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, wenn der Anzeigenkunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt oder die Zypresse Verlags GmbH ihre Tätigkeit nicht auf den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts ausrichtet, Freiburg im Breisgau. Die Zypresse Verlags GmbH kann den Anzeigenkunden in diesem Fall jedoch wahlweise auch an seinem allgemeinen Gerichtstand verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt ein Anzeigenkunde nicht in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, auf den die Zypresse Verlags GmbH ihre Tätigkeit zumindest auch ausrichtet, darf sich der Anzeigenkunde jedoch auf zwingende, verbraucherschützende Bestimmungen seines Heimatrechts berufen.
Stand: Dezember 2020


C. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimediaproduktionen der Zypresse Verlags GmbH


1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zypresse Verlags GmbH
(im Folgenden „Zypresse“ genannt) in Bezug auf die von Zypresse produzierten Videos, Animationen, Fotografien und Audios (im Folgenden
„Medienprodukte“). Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen der Zypresse und dem Kunden in Bezug auf das jeweils gebuchte Medienprodukt.
1.2 Das Angebot der Videoprodukte der Zypresse richtet sich ausschließlich an Kunden,
die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden: „Kunden“) sind.
1.3 Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zypresse Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil. Solche entfalten auch keine Wirkung, wenn die Zypresse ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.


2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Die Zypresse ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.
2.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch die Zypresse im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so steht der Zypresse ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Die Zypresse hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.

3. Änderung des gebuchten Produkts und des Preises

3.1 Die beauftragten Produkte können von der Zypresse nach Vertragsschluss geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt und vom ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Kunden
abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische
Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die Stabilität und Sicherheit der Zypresse IT-Systeme oder die von Zypresse Erfüllungsgehilfen dauerhaft beeinträchtigt ist oder wenn Dritte, von denen die Zypresse für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
3.2 Die Zypresse ist berechtigt, innerhalb eines Dauerschuldverhältnisses die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Personal und Räumlichkeiten (Miete, Strom) oder für Leistungen Dritter ändern, von denen die Zypresse für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Drittleistungen, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der Zypresse die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Zypresse wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
3.3 Änderungen der Produkte bzw. deren Preise werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt
wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung von Produkten oder Preisen, so ist die Zypresse berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Montag zu beenden. Die Zypresse hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

4. Vertragsschluss

4.1 Alle Zypresse Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Zypresse Angebot ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von vier Wochen für die Zypresse verbindlich.
4.2 Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots der Zypresse oder unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellscheins bzw. des Onlinebestellformulars einen für ihn verbindlichen Auftrag über das jeweils von der Zypresse angebotene Produkt. Der Auftrag kann auch durch digitale Unterschrift des Kunden erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter Zugrundelegung des auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preises, der Produktbeschreibung bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.3 Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben, der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch die Zypresse.
4.4 Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch die Zypresse oder mit Zugang der Auftragsbestätigung in Textform oder der Rechnung zustande.
4.5 Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen zu sein. Der Kunde hat alle Angaben zu Vertragsdaten, die bei Vertragsschluss erhoben werden, vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Firma des Kunden, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer und Kontoverbindung. Darüber hinaus gewährleistet der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrechte. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen.
4.6 Die Zypresse ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen
veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.


5. Vertragsgegenstand

5.1 Vertragsgegenstand ist die durch den Kunden beauftragte Medienproduktion.
5.2 Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, insbesondere der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Produktliste.
5.3 Die Leistungen erbringt die Zypresse während der Vertragslaufzeit jeweils monatlich anteilig.


6. Leistungen

6.1 Die Zypresse bietet dem Kunden die Erstellung von Medienprodukten an. Der Kunde erhält je nach Auftrag die entsprechende Medienproduktion in einer je nach Produkt variierenden Länge und Auflösung. Details zu den jeweiligen Medienproduktionen sind dem Konzept oder der Produktbeschreibung zu entnehmen.
6.2 Hinsichtlich der Erstellung des Videos und der Motivauswahl stimmen sich die Vertragspartner im Rahmen der Konzeption zumindest telefonisch oder persönlich ab. Ob die Erarbeitung eines schriftlichen Konzepts von Ihrem gebuchten Medienprodukt umfasst ist, ist der jeweils gültigen Produktliste zu entnehmen. Sofern das gebuchte Medienprodukt ein Konzept beinhaltet, besteht im Anschluss an die Erstellung und Mitteilung des Konzepts für den Kunden die einmalige Möglichkeit, der Zypresse seine Änderungswünsche mitzuteilen und durch die Zypresse vornehmen zu lassen. Alle weiteren Änderungen, insbesondere nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden, werden durch die Zypresse gesondert in Rechnung gestellt.
6.3 Der Kunde trägt Sorge, dass die Drehorte alle Voraussetzungen erfüllen, damit die Filmaufnahmen ordnungsgemäß hergestellt werden können. Insbesondere ist der Kunde für eine ordnungsgemäße und unterbrechungsfreie Stromversorgung des Videoequipments, für eine einwandfreie Raumakustik (z.B. keine Störgeräusche, Halleffekte usw.) sowie die Einhaltung der ggf. bestehenden branchen- oder betriebsüblichen Sicherheitsbestimmungen (z.B. Helm, Schuhwerk, Atem- und Gesichtsschutz usw.) verantwortlich.
6.4 Die Filmaufnahmen werden nach Abschluss des Drehs durch die Zypresse nachbearbeitet, zusammengeführt, geschnitten und vertont (Postproduktion). Hinsichtlich bestimmter Kriterien der Postproduktion stimmen sich die Zypresse und der Kunde miteinander ab (z.B. Wahl des Kunden ob Vertonung mit männlicher oder weiblicher Sprecherstimme, Stil der Musikhinterlegung). Im Übrigen erledigt die Zypresse die Postproduktion nach billigem Ermessen, insbesondere ist die Zypresse hinsichtlich Dramaturgie, Schnitt und Vertonung frei von Weisungen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes (z.B. im Rahmen der Konzeption) vereinbart wurde. Der danach entstandene erste Entwurf wird dem Kunden übersandt. Im Anschluss daran erhält der Kunde die einmalige Möglichkeit, Anpassungen im Rahmen der Postproduktion vornehmen zu lassen. Alle weiteren Änderungen sowie die Erstellung von zusätzlichem Filmmaterial werden durch die Zypresse gesondert in Rechnung gestellt.
6.5 Die Zypresse archiviert das Filmmaterial bis zur Auslieferung des fertig gestalteten
Endprodukts. Anschließend archiviert die Zypresse das entstandene Material in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren, behält sich jedoch vor, das Material auch früher zu löschen.
6.6 Sofern der Kunde im Rahmen der Vertonung auf die Verwendung GEMA-pflichtiger Musik besteht, ist er verpflichtet, die für seine Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben im Vorfeld rechtzeitig mitzuteilen. Die GEMA Kosten sind allein und direkt vom Kunden selbst zu tragen.
6.7 Sofern der Kunde für den Dreh eigenes Material zur Verfügung stellt, insbesondere eigenes Bild- und Videomaterial, so räumt der Kunde der Zypresse mit der Übermittlung die Befugnisse zur Produktion des Videos ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Wiedergabe des Produktionsmaterials zum Zwecke der Vertragserfüllung. Solches vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material muss hinsichtlich technischer Qualität und Bearbeitbarkeit mindestens dem Stand der Technik entsprechen.
6.8 Die Zypresse behält sich vor, solche Videos nicht zu produzieren, deren Inhalt nach Ansicht der Zypresse gegen geltendes Recht und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Videos werden insbesondere
nicht produziert, wenn sie z.B. pornographische, jugendgefährdende oder rassistische Inhalte haben oder einer Verarbeitung der Daten laut DSGVO widersprochen wurde. Desweiteren ist die Zypresse berechtigt, bestimmtes Material von der Produktion auszuschließen, wenn das durch den Kunden zur Verfügung gestellte Material wegen Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität gegen geltendes Recht oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt bzw.
die Leistungserbringung auf Grundlage dieses Materials für die Zypresse unzumutbar ist. In all diesen Fällen besteht für die Zypresse darüber hinaus ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen würden.

6.9 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Die Zypresse übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die beauftragte Medienproduktion die vom Kunden verfolgten kommunikativen Erfolge, wirtschaftlichen oder sonstigen Ziele erreicht werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Keinesfalls ist ein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.

7. (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden

7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, die Zypresse bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

7.2 Zu diesen Pflichten zählen insbesondere folgende Pflichten:

7.2.1 Vertragsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Vertragsschluss abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefaxnummer sowie Kontoverbindung. Darüber hinaus hat der Kunde die Zypresse über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.

7.2.2 Rechtliche Belange

Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange der Medienproduktion, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte wie z.B. die Urhebernennung bei der Verwendung fremden Materials.


7.2.3 Unzulässige Inhalte
Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Medienprodukte keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Inhalt


• gegen geltendes Recht – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt;
• rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
• nicht religiös oder politisch neutral gehalten ist,
• pornographisch oder sexuell anstößig ist,
• gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
• gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
• Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und
• Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.


Der Zypresse obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Die Zypresse wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, hat die Zypresse das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen.
Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 9 sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.


7.2.4 Zurverfügungstellung von Inhalten
Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und der Zypresse in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen von der Zypresse gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der Produktbeschreibung anderweitig festgelegt. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die ggf. bestehende Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist die Zypresse in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte in eigenem Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch die Zypresse erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

7.2.5 Einhaltung von Terminen
Der Kunde ist verpflichtet, zu vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen. Eine Terminabsage mit einer Vorlaufzeit von mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist unentgeltlich. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen weniger als 48 Stunden vor dem Termin ab, ist die Zypresse berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 150,--€ in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Zypresse durch den Ausfall ein geringerer oder gar kein Schaden bzw. geringere oder gar keine vergeblichen Aufwendungen entstanden sind. Dieser Betrag wird auch fällig, wenn nachträglich ein neuer Termin vereinbart wird und stattfindet. Darüber hinaus ist die Zypresse berechtigt, dem Kunden die weiteren Kosten, die die Zypresse aufgrund der Terminabsage entstehen, z.B. für die Anmietung von Equipment o.ä., in Rechnung zu stellen. Eine vom Kunden gezahlte Ausfallpauschale ist auf diese Kosten anzurechnen. Ein Termin, der aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht stattfindet und zuvor nicht durch den Kunden abgesagt wurde, wird dem Kunden mit dem vollen Betrag in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Zypresse ein geringerer oder gar kein Schaden bzw. geringere oder gar keine vergeblichen Aufwendungen entstanden sind.

7.2.6 Entwürfe und Freigabe zur Veröffentlichung
Vor der Veröffentlichung der beauftragten Leistung kann die Zypresse diese dem Kunden zur Kenntnis bringen mit der gleichzeitigen Aufforderung, die Zustimmung für die finale Umsetzung dieser für die weitere Produktion bzw. für eine Veröffentlichung zu erteilen. Der Kunde hat in einem solchen Fall innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums seine Freigabe zu erteilen oder der weiteren Produktion oder Veröffentlichung zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der jeweiligen, der weiteren Produktion oder einer Veröffentlichung entgegenstehenden Gründe. Sofern der Kunde der Zypresse nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der von der Zypresse übermittelte Entwurf als freigegeben. Der Kunde wird auf diese Folge in der Übersendung gesondert hingewiesen.

7.2.7 Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-) Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme der Zypresse durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen.
Darüber hinaus kommt die Zypresse mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch der Zypresse sowie dessen Fälligkeit unberührt.

8. Rechteeinräumung

8.1.1 Der Kunde räumt der Zypresse im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist die Zypresse berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang zu bearbeiten, zu vervielfältigen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.

8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung der Zypresse von dieser genutzt werden.

8.3 Wenn und soweit die Zypresse dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und der Zypresse bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel der namentlichen Urheber-Nennung.

8.4 Für die Gestaltungen von Videoprodukten durch die Zypresse – gleich in welcher Form (Bild, Text, Ton) verbleiben die Urheber- und Nutzungsechte bei der Zypresse. Sofern der Kunde gemäß dem Auftragsschein eine Videoproduktion erwirbt, räumt die Zypresse dem Kunden folgende Nutzungsrechte ein:
Das einfache, zeitlich unbeschränkte Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht in den Bereich Online (Website, Social Media, Videoplattformen), Messe und Events mit einem Werbebudget von bis zu 1.000,-- € sowie die mechanische Vervielfältigung und/oder die Möglichkeit des kostenpflichtigen Downloads bis zu einer Gesamtauflage von 1.000 Stück. Der Kunde ist auch berechtigt, diese Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.


9. Haftung des Kunden und Freistellung
Der Kunde stellt die Zypresse und deren Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten gegenüber der Zypresse oder deren Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung. Soweit nicht gesetzlich eine verschuldensunabhängige Haftung gilt, greifen vorstehende Freistellungs- und Entschädigungspflichten nur soweit der Kunde eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10. Gewährleistung und Haftung der Zypresse

10.1 Die Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. Die Zypresse kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten.
Die Zypresse ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.

10.2 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und die Zypresse
aus welchen Gründen auch immer, das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist sie dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen. Die Geltendmachung von Mängelrechten, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen im Rahmen von Ziff. 10.5 und Ziff. 10.8, durch Kunden ist ausgeschlossen, soweit der Kunde im Freigabeprozess erkennbare Mängel nicht spätestens bei der Freigabe, später erkennbare Mängel nicht unverzüglich, wenn er sie erkennt, der Zypresse in Textform anzeigt.

10.4 Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung hat der Kunde gegenüber der Zypresse einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle von Fehlfunktionen von Software erfolgt die Behebung hingegen in der Regel nicht durch Nachbesserung im Einzelfall, sondern im Rahmen von regelmäßigen Updates.

10.5 Die Zypresse haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Zypresse, deren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schäden, die nach einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

10.6 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von der Zypresse zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht für deren Dauer sowie eine anschließende angemessene Anlaufzeit. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht in diesem Falle nicht. Dauert das Leistungshindernis jedoch mehr als drei Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

10.7 Für Schäden durch Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Logos, Claims, Werbeanzeigen, Bilder, Texte, produkt-, unternehmensbezogene und sonstige Informationen), die der Kunde der Zypresse zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die jeweils gebuchte Medienproduktion veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt die Zypresse keine Haftung.

10.8 Für übrige Schäden haftet die Zypresse nur dann, wenn die Zypresse Verlags GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Zypresse Verlags GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Vertrag das Gepräge geben, seine Durchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertraspartner regelmäßig vertraut. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht weder grob fahrlässig noch vorsätzlich, ist die Haftung der Zypresse Verlags GmbH auf den Schaden begrenzt, der für die Zypresse Verlags GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. .

10.9 Alle Ansprüche des Kunden gegenüber der Zypresse wegen Mängeln eines Medienprodukts verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen von Ziff. 10.5 und Ziff. 10.8; diese verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.10 Soweit die Haftung der Zypresse beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

11. Zahlung/Aufrechnung/Zurückbehaltung

11.1 Der Preis ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise in den Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen der Zypresse verstehen sich netto zuzüglich der bei Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

11.2 Die Rechnungsstellung durch die Zypresse findet wie folgt statt:

1.) 50% bei Vertragsunterzeichnung, 2.) 30% nach Drehende, 3.) 20% Schlussrechnung. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Bankkonto der Zypresse.
11.3 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so kann die Zypresse den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag sofort fällig stellen.
11.4 Für ergangene Mahnungen behält sich die Zypresse vor, Mahnkosten zu berechnen.
11.5 Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für die Zypresse entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch die Zypresse hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten der Zypresse geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.

11.6 Die Zypresse ist auch während der Laufzeit des Vertrages dazu berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen sowie insgesamt auf Vorkasse umzustellen.

11.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn und soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind oder mit den Ansprüchen der Zypresse im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

12. Sonstiges

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Zypresse soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Zypresse kann den Kunden auch an seinem Sitz verklagen.

12.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

Folgende AGB waren gültig bis 01.12.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung der Zypresse Verlags GmbH

1. Geltungsbereich

Für die Schaltung von Werbung auf den Webseiten der Zypresse Verlags GmbH unter https://www.zypresse.com gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Werbekunden finden, selbst bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn, die Zypresse Verlags GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen der Zypresse Verlags GmbH und dem Werbekunden über Online-Werbung kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch die Zypresse Verlags GmbH zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich benannte Werbungtreibende angenommen. Der Vertrag kommt mit der Werbeagentur bzw. dem Werbemittler zustande, es sei denn, der Werbungtreibende wird ausdrücklich als Vertragspartner benannt und die Beauftragung wird schriftlich nachgewiesen.

Wurde dem Kunden ein Abrufsrecht eingeräumt, ist der Vertrag innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung abzuwickeln.

3. Werbemittel

Der Werbekunde hat die für die Online-Werbung erforderlichen Materialien und Informationen mindestens drei Werktage vor der geplanten Schaltung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend zur Verfügung zu stellen. Die Werbemittel haben insbesondere die von der Zypresse Verlags GmbH vorgegebenen Dateiformate und -größen einzuhalten. Der Werbekunde räumt der Zypresse Verlags GmbH sämtliche für die auftragsgemäße Schaltung der Werbung erforderlichen Rechte ein. Der Werbekunde gewährleistet und sichert zu, über alle zur Schaltung der Werbung erforderlichen Rechte verfügungsberechtigt zu sein.

Die Zypresse Verlags GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel des Kunden auf Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, Werbemittel zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder deren Veröffentlichung für die Zypresse Verlags GmbH unzumutbar ist. Die Zurückweisung wird dem Werbekunden unter Angabe der Gründe unverzüglich mitgeteilt. Der Werbekunde ist in diesem Fall berechtigt, der Zypresse Verlags GmbH eine abgeänderte Version zu übermitteln, für die keine Zurückweisungsgründe bestehen.

Gehen die erforderlichen vertragsgemäßen Werbemittel nicht rechtzeitig für die Einhaltung der vereinbarten Schaltung bei der Zypresse Verlags GmbH ein, wird die Zypresse Verlags GmbH für die Dauer der Verspätung von der Verpflichtung zur Leistung frei und behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

Die Zypresse Verlags GmbH ist nicht verpflichtet, die gelieferten Materialien und Informationen aufzubewahren oder zurückzuliefern.

4. Rechtliche Verantwortung

Der Werbekunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und den Inhalt seiner Online-Werbung.

Der Werbekunde darf mit seiner Online-Werbung nicht gegen gesetzliche oder behördliche Ge- oder Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-,  Datenschutz-, Persönlichkeitsrechte etc.) verstoßen.

Verstößt der Werbekunde mit seiner Online-Werbung gegen diese Verpflichtung und hat er dies zu vertreten, haftet er gegenüber der Zypresse Verlags GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Werbekunde stellt die Zypresse Verlags GmbH im Innenverhältnis von allen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung, frei.

Erlangt die Zypresse Verlags GmbH Kenntnis davon, dass die Online-Werbung des Werbekunden gegen gesetzliche oder behördliche Ge- oder Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt, ist die Zypresse Verlags GmbH berechtigt, die Online-Werbung ohne vorherige Ankündigung zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Die Zypresse Verlags GmbH wird den Werbekunden unverzüglich über eine solche Maßnahme unterrichten. Der Werbekunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

5. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, mit einer Laufzeit von einem (Monatsvertrag), sechs (Halbjahresvertrag) oder zwölf Monaten (Jahresvertrag) geschlossen. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch Telefax als gewahrt gilt.

6. Preise

Von Neukunden kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung (Veröffentlichung unter www.zypresse.com) richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Eine Preisänderung wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung dem geänderten Preis widerspricht. Die Zypresse Verlags GmbH wird den Kunden hierauf in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.

7. Zahlungsbedingungen

Die Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens gilt mit Einführung im Unternehmen, spätestens zum 01.02.2014. Bis dorthin gilt das bisherige deutsche Lastschriftverfahren in seiner aktuellen Regelung.

Bei Zahlung der Entgelte durch SEPA-Lastschrifteinzug gewährt die Zypresse Verlags GmbH einen Skonto in Höhe von 3%. Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erteilt der Kunde der Zypresse Verlags GmbH ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt bei inländischen Kunden nach einem Tag. Bei ausländischen Kunden im Euroraum erfolgt der Einzug bei Erstlastschriften nach sechs Tagen, bei Folgelastschriften nach drei Tagen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Tage verkürzt und erfolgt im Rahmen der Rechnungszustellung. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Zypresse Verlags GmbH verursacht wurde. Der Kunde ist jederzeit berechtigt die Abbuchungserlaubnis zu widerrufen.

Alle Forderungen sind fällig und zahlbar bis spätestens zehn Tage nach Veröffentlichung unter  www.zypresse.com. Für jedes Mahnschreiben nach Eintritt dieses Zeitpunkts berechnet die Zypresse Verlags GmbH eine Pauschale in Höhe von EUR 5,00 zzgl. Gesetzlicher Umsatzsteuer. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten  Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Für die Auftragsabwicklung und den Zahlungseinzug können auch Dritte durch das Unternehmen beauftragt werden.

8. Gewährleistung, Haftung

Bei Mängeln der Online-Werbung ist die Zypresse Verlags GmbH zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Werbekunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Der Werbekunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltung der Zypresse Verlags GmbH schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

Für Schäden haftet die Zypresse Verlags GmbH nur dann, wenn die Zypresse Verlags GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Zypresse Verlags GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Zypresse Verlags GmbH auf den Schaden begrenzt, der für die Zypresse Verlags GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung der Zypresse Verlags GmbH aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

9. Datenschutz

Die bei Auftragserteilung erhobenen Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG elektronisch gespeichert. Die Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet und genutzt. Mit der Bereitstellung der Daten willigt der Kunde ein, dass diese durch die Zypresse Verlags GmbH auch für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung genutzt werden können. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist, beziehungsweise sofern hierzu nicht eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.

10. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, wenn der Werbekunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Freiburg im Breisgau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil weise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Oktober 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge der Zypresse Verlags GmbH

1. Geltungsbereich

Für die Veröffentlichung von Anzeigen in der Zypresse und auf www.zypresse.com gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Anzeigenkunden finden, selbst bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn, die Zypresse Verlags GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und -umfang

Die auf der Webseite www.zypresse.com dargestellten Anzeigenbeschreibungen für Kleinanzeigen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages mit der Zypresse Verlags GmbH abzugeben.

Das Angebot für Kleinanzeigen kann der Kunde telefonisch oder auf www.zypresse.com über das Anzeigen-Bestellformular abgeben. Ein rechtlich verbindliches Angebot über die gewählte Anzeige gibt der Kunde erst ab, wenn er den Button „Kaufen“ betätigt bzw. wenn er am Ende des telefonischen Bestellvorgangs die angegebenen Informationen nochmals bestätigt.

er Vertrag zwischen der Zypresse Verlags GmbH und dem Anzeigenkunden kommt mit der Annahmeerklärung der Zypresse Verlags GmbH oder mit der ersten Erfüllungshandlung der Zypresse Verlags GmbH zustande. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Bei Kleinanzeigen, die über www.zypresse.com aufgegeben werden, stellt die automatische Empfangsbestätigung die Annahmeerklärung dar, bei telefonischen Bestell vorgängen die Bestätigung durch die Mitarbeiter.

Sind Verbundanzeigen und gestaltete Anzeigen Vertragsgegenstand, so erfolgt die Abgabe des Angebotes durch den Kunden durch individuelle Kommunikation. Die Annahmeerklärung erfolgt in diesem Falle schriftlich durch die Zypresse Verlags GmbH. Die Zypresse Verlags GmbH kann das Angebot des Kunden innerhalb von 2 Tagen annehmen, wobei die Frist am Tag nach der Abgabe des Angebotes durch den Kunden zu laufen beginnt. Die Annahmefrist endet mit dem Ablauf des übernächsten Tages, der auf die Abgabe des Angebotes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Sitz der Zypresse Verlags GmbH staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt die Zypresse Verlags GmbH das Angebot des Kunden nicht innerhalb der genannten Frist an, gilt das Angebot als abgelehnt. In diesem Fall ist der Nutzer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.

Sofern der Kunde seinen Auftrag nicht auf eine bestimmte Regionalausgabe beschränkt, gilt der Auftrag im Zweifel für alle drei Ausgaben (FR, LÖ, OG).

Rubrizierte Anzeigen werden auch ohne ausdrückliche Vereinbarung in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Ein Anspruch auf Abdruck der Anzeige in einer bestimmten lokalen oder zeitlichen Ausgabe oder an einem bestimmten Platz besteht nur dann, wenn die Zypresse Verlags GmbH dies dem Kunden schriftlich bestätigt. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.

Ist der Kunde Unternehmer, so bedürfen Stornierungen der Schriftform und müssen spätestens zum Termin für den Anzeigenannahmeschluss der entsprechenden Ausgabe erfolgen. Der jeweilige Termin für den Anzeigenannahmeschluss kann auf www.zypresse.com eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Wurde dem Kunden ein Abrufsrecht eingeräumt, ist der Vertrag innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung abzuwickeln.

Bei Chiffre-Anzeigen werden nur verlagseigene Nummern verwendet. Zuschriften sind abzuholen. Sie werden für die Dauer von zwei Wochen nach Erscheinen der Anzeige dem Kunden nur zugesandt, wenn der Kunde diese Option gebucht hat. In diesem Fall findet der Kunde einen entsprechenden Vermerk auf dem Anzeigen vordruck. Die Zypresse Verlags GmbH ist berechtigt, sämtliche auf Chiffre-Anzeigen hin eingegangene, vom Kunden nicht abgeholte Unterlagen nach vier Wochen ab Erscheinungsdatum zu vernichten. Einer Benachrichtigung hierüber bedarf es nicht.

3. Pflichten des Kunden

Der Anzeigenkunde hat die für die Anzeige erforderlichen Materialien und Informationen sowie Beilagen bis zum Anzeigenannahmeschluss vor der geplanten Veröffentlichung, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend zur Verfügung zu stellen. Der jeweilige Termin für den Anzeigenannahmeschluss kann auf www.zypresse.com eingesehen oder telefonisch erfragt werden.

Der Anzeigenkunde räumt der Zypresse Verlags GmbH sämtliche für die auftragsgemäße Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte ein. Der Anzeigenkunde gewährleistet und sichert zu, über alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte verfügungsberechtigt zu sein.

Von der Zypresse Verlags GmbH für den Kunden gestaltete oder geänderte Anzeigen oder Vorlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Zypresse Verlags GmbH weiterverwendet werden.

Die Zypresse Verlags GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anzeige des Kunden auf Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, Anzeigen zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass dies der Fall ist oder wenn die Veröffentlichung für die Zypresse Verlags GmbH unzumutbar ist. Die Zurückweisung wird dem Anzeigenkunden unter Angabe der Gründe unverzüglich mitgeteilt. Der Anzeigenkunde ist berechtigt eine Anzeige zu übermitteln, für die keine Zurückweisungsgründe bestehen und wird anderenfalls von seiner Zahlungspflicht frei.

4. Rechtliche Verantwortung

Der Anzeigenkunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und den Inhalt seiner Anzeige. Der Kunde darf mit seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche oder behördliche Ge- oder Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeitsrechte etc.) verstoßen.

Verstößt der Kunde mit seiner Anzeige gegen diese Verpflichtung, haftet er gegenüber der Zypresse Verlags GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden, es sei denn, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Anzeigenkunde stellt die Zypresse Verlags GmbH im Innenverhältnis von allen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung, frei.

5. Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der zwischen den Parteien bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Bei festen Vertragslaufzeiten bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch Telefax als gewahrt gilt.

Wichtige Gründe im Sinne des Absatzes 1 auf Seiten der Zypresse Verlags GmbH liegen insbesondere vor, wenn

  • der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt
  • der Kunde das Angebot der Zypresse Verlags GmbH zu rechtswidrigen Zwecken einsetzt
  • der Kunde trotz Mahnung das Nutzungsentgelt nicht bezahlt.

6. Preise

Die Vergütung für die Veröffentlichung von Anzeigen richtet sich nach dem, dem Kunden bei Aufgabe seiner Anzeige genannten/angezeigten Preis. Die Preisliste kann zudem im Internet unter https://zypresse.com/seiten/mediadaten/ eingesehen werden.

Ist der Kunde Unternehmer und liegt ein Dauerschuldverhältnis vor, so ist die Zypresse Verlags GmbH berechtigt, die Vergütung für die von ihr angebotenen Leistungen erstmalig 6 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die der Zypresse Verlags GmbH aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Die Zypresse Verlags GmbH weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.

Staffelnachlässe gemäß der Preisliste werden nur für die innerhalb der vertraglichen Laufzeit tatsächlich erscheinenden Anzeigen, höchstens für ein Jahr, gewährt.

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sind vom Kunden zu tragen. Graphische Arbeiten (Satz, Manuskriptgestaltung, Scanarbeiten etc.) werden mit einem Stundensatz, der sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, berechnet. Diese kann im Verlag eingesehen werden.

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsabwicklung, Aufrechnungsbeschränkung

Dem Kunden stehen bei Kleinanzeigen als Zahlungsmöglichkeit Barzahlung oder Zahlung durch SEPA-Lastschrifteinzug zur Verfügung. Hierüber wird eine PDF-Rechnung erstellt und übermittelt. Von Neukunden kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Bei gestalteten Anzeigen stehen dem Kunden als Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung, Zahlung durch SEPA-Lastschrifteinzug oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Bei Bezahlung durch SEPA-Lastschrifteinzug oder Barzahlung gewährt die Zypresse Verlags GmbH einen Skonto in Höhe von 3%.

Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erteilt der Kunde der Zypresse Verlags GmbH ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt an dem in der Vorabankündigung genannten Tag. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Tage verkürzt und erfolgt im Rahmen der Rechnungszustellung. Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, tatsächlich angefallene Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gegenüber dem Kunden geltend zu machen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Kunde ist jederzeit berechtigt die Abbuchungserlaubnis zu widerrufen.

Die Forderung ist am Tag nach der Veröffentlichung der Anzeige durch die Zypresse Verlags GmbH in dem vom Kunden gewählten Medium fällig. Zahlungen sind bis spätestens 10 Tage nach der genannten Veröffentlichung zu bewirken.

Für jedes Mahnschreiben nach Eintritt dieses Zeitpunkts berechnet die Zypresse Verlags GmbH eine Pauschale in Höhe von EUR 2,50. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Zypresse Verlags GmbH berechtigt, die Leistungen einzustellen und weitere Anzeigenschaltungen des Kunden bis zur Begleichung sämtlicher Ansprüche auszusetzen. Für weitere Anzeigenschaltungen können Vorauszahlungen verlangt werden.

Der Anzeigenkunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von der Zypresse Verlags GmbH anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zur Forderung der Zypresse Verlags GmbH stehen.

8. Mängelrechte

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

Bei einer Auflagenminderung hat der Anzeigenkunde einen entsprechenden Anspruch auf Preisminderung, wenn die tatsächliche Auflage weniger als 80% der von der Zypresse Verlags GmbH bei Auftragserteilung angekündigten Auflage beträgt. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen, wenn die Zypresse Verlags GmbH den Kunden so rechtzeitig vor der Auflagenminderung informiert hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Abweichend von Abs. 1 muss der Anzeigenkunde, sofern er Unternehmer ist, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen der Anzeige der Zypresse Verlags GmbH schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sowie Schadens ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen zur Haftung (9.) bleiben unberührt.

Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Ansprüche wegen eines Mangels abweichend von Abs. 1 in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, die Zypresse Verlags GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sowie Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen zur Haftung (9.) bleiben unberührt.

9. Haftung

Die Haftung für Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestimmt sich wie folgt:

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet die Zypresse Verlags GmbH unbeschränkt.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch die Zypresse Verlags GmbH ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Punkt 4 “Rechtliche Verantwortung” bleibt unberührt. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Kunde auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf.

Die Haftung für Personenschäden, d.h. für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbegrenzt. Die gesetzlich zwingende Haftung, bspw. nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

10. Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und zugleich Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die Zypresse Verlags GmbH, vgl. dazu das Impressum unter www.zypresse.com/impressum. Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutzbestimmung oder allgemein zum Datenschutz können an folgende EMail-Adresse gerichtet werden: dtnschtzzyprsscm.

Bei Auftragserteilung werden von der Zypresse Verlags GmbH solche personenbezogene Daten erhoben, die zur jeweiligen Abwicklung erforderlich sind, also etwa der Name und Kontaktdaten, die innerhalb der Anzeige angegeben werden. Die Erhebung oder Verwendung der Daten erfolgt zu dem Zweck, die vom Kunden gewünschte Leistung zu erbringen. Diese Daten werden zu vorgenanntem Zweck ggf. an uns unterstützende Dienstleister weitergegeben, die selbstverständlich sorgfältig ausgewählt wurden. Dabei kann es sich insbesondere um Kreditinstitute handeln, die mit der Durchführung der Lastschriften betraut sind. Die Weitergabe der Daten an andere Dritte erfolgt ansonsten nur, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Zypresse Verlags GmbH behält sich vor, die erhobenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zudem zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, dieser Verwendung seiner Daten zu widersprechen, z.B. durch eine formlose E-Mail an: nfzyprsscm.

11. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, wenn der Anzeigenkunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Freiburg im Breisgau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Oktober 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimediaproduktionen der Zypresse Verlags GmbH

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zypresse Verlags GmbH
(im Folgenden „Zypresse“ genannt) in Bezug auf die von Zypresse produzierten Videos, Animationen, Fotografien und Audios (im Folgenden
„Medienprodukte“). Gegenstand dieser ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen der Zypresse und dem Kunden in Bezug auf das jeweils gebuchte Medienprodukt.
1.2 Das Angebot der Videoprodukte der Zypresse richtet sich ausschließlich an Kunden,
die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.
1.3 Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zypresse Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil. Solche entfalten auch keine Wirkung, wenn die Zypresse ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
1.4 Individualvereinbarungen zwischen der Zypresse und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zypresse im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und
werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Der
Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch die Zypresse in Textform.

2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Die Zypresse ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.
2.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch die Zypresse im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so steht der Zypresse ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Die Zypresse hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.

3. Änderung des gebuchten Produkts und des Preises

3.1 Die beauftragten Produkte können nach Vertragsschluss geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt und vom ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Kunden
abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische
Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die Stabilität und Sicherheit der Zypresse IT-Systeme oder die von Zypresse Erfüllungsgehilfen dauerhaft beeinträchtigt ist oder wenn Dritte, von denen die Zypresse für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
3.2 Die Zypresse ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen die Zypresse für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.
3.3 Änderungen der Produkte bzw. deren Preise werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt
wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung von Produkten oder Preisen, so ist die Zypresse berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Montag zu beenden. Die Zypresse hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

4. Vertragsschluss

4.1 Alle Zypresse Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Zypresse Angebot ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von vier Wochen für die Zypresse verbindlich.
4.2 Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots der Zypresse oder unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellscheins bzw. des Onlinebestellformulars einen für ihn verbindlichen Auftrag über das jeweils von der Zypresse angebotene Produkt. Der Auftrag kann auch durch digitale Unterschrift des Kunden erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter Zugrundelegung des auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preises, der Produktbeschreibung bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.3 Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch die Zypresse. Ebenso bedürfen sonstige mündliche Vereinbarungen einer Bestätigung der Zypresse in Textform.
4.4 Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch die Zypresse bzw.
mit Zugang der Auftragsbestätigung in Textform oder der Rechnung zustande.
4.5 Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein. Ferner versichert der Kunde, dass er alle Angaben zu Vertragsdaten, die bei Vertragsschluss erhoben werden, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die
Firma des Kunden, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer und Kontoverbindung. Darüber hinaus versichert der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrechte. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen.
4.6 Die Zypresse ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen
veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
4.7 Ein Rücktrittsrecht der Zypresse besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.


5. Vertragsgegenstand


5.1 Vertragsgegenstand ist die durch den Kunden beauftragte Medienproduktion.
5.2 Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, insbesondere der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Produktliste. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch die Zypresse in Textform.
5.3 Die Leistungen erbringt die Zypresse während der Vertragslaufzeit jeweils
monatlich anteilig.


6. Leistungen

6.1 Die Zypresse bietet dem Kunden die Erstellung von Medienprodukten an.
Der Kunde erhält je nach Auftrag die entsprechende Medienproduktion in einer je nach Produkt variierenden Länge und Auflösung. Details zu den jeweiligen Medienproduktionen entnehmen Sie bitte dem Konzept oder der Produktbeschreibung.

6.2 Hinsichtlich der Erstellung des Videos und der Motivauswahl stimmen sich die Vertragspartner im Rahmen der Konzeption zumindest telefonisch oder persönlich ab. Ob die Erarbeitung eines schriftlichen Konzepts von Ihrem gebuchten Medienprodukt umfasst ist, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Produktliste. Sofern das von Ihnen gebuchte Medienprodukt ein Konzept beinhaltet, besteht im Anschluss an die Erstellung des Konzepts für den Kunden die einmalige Möglichkeit, der Zypresse seine Änderungswünsche mitzuteilen und durch die Zypresse vornehmen zu lassen. Alle weiteren Änderungen, insbesondere nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden, werden durch die Zypresse gesondert in Rechnung gestellt.
6.3 Der Kunde trägt Sorge, dass die Drehorte alle Voraussetzungen erfüllen, damit die Filmaufnahmen ordnungsgemäß hergestellt werden können. Insbesondere ist der Kunde für eine ordnungsgemäße und unterbrechungsfreie Stromversorgung des Videoequipments, für eine einwandfreie Raumakustik (z.B. keine Störgeräusche, Halleffekte usw.) sowie die Einhaltung der ggf. bestehenden branchen- oder betriebsüblichen Sicherheitsbestimmungen (z.B. Helm, Schuhwerk, Atem- und Gesichtsschutz usw.) verantwortlich.
6.4 Die Filmaufnahmen werden nach Abschluss des Drehs durch die Zypresse nachbearbeitet, zusammengeführt, geschnitten und vertont (Postproduktion). Hinsichtlich bestimmter Kriterien der Postproduktion stimmen sich die Zypresse und der Kunde miteinander ab (z.B. Wahl des Kunden ob Vertonung mit männlicher oder weiblicher Sprecherstimme, Stil der Musikhinterlegung). Im Übrigen erledigt die Zypresse die Postproduktion nach billigem Ermessen, insbesondere ist die Zypresse hinsichtlich Dramaturgie, Schnitt und Vertonung frei von Weisungen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform (z.B. im Rahmen der Konzeption) vereinbart wurde. Der danach entstandene erste Entwurf wird dem Kunden übersandt. Im Anschluss daran erhält der Kunde die einmalige Möglichkeit, Anpassungen im Rahmen der Postproduktion vornehmen zu lassen. Alle weiteren Änderungen sowie die Erstellung von zusätzlichem Filmmaterial werden durch die Zypresse gesondert in Rechnung gestellt.
6.5 Die Zypresse archiviert das Filmmaterial bis zur Auslieferung des fertig gestalteten
Endprodukts. Anschließend archiviert die Zypresse das entstandene Material in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren, behält sich jedoch vor, das Material auch früher zu löschen.
6.6 Sofern der Kunde im Rahmen der Vertonung auf die Verwendung GEMA-pflichtiger Musik besteht, ist er verpflichtet, die für seine Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben im Vorfeld rechtzeitig mitzuteilen. Die GEMA Kosten sind allein und direkt vom Auftraggeber selbst zu tragen.
6.7 Sofern der Kunde für den Dreh eigenes Material zur Verfügung stellt, insbesondere eigenes Bild- und Videomaterial, so räumt der Kunde der Zypresse mit der Übermittlung die Befugnisse zur Produktion des Videos ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Wiedergabe des Produktionsmaterials zum Zwecke der Vertragserfüllung.
6.8 Die Zypresse behält sich vor, solche Videos nicht zu produzieren, deren Inhalt nach nach Ansicht der Zypresse gegen geltendes Recht und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Videos werden insbesondere
nicht produziert, wenn sie z.B. pornographische, jugendgefährdende oder rassistische Inhalte haben oder einer Verarbeitung der Daten laut DSGVO widersprochen wurde. Desweiteren ist die Zypresse berechtigt, bestimmtes Material von der Produktion auszuschließen, wenn das durch den Kunden zur Verfügung gestellte Material wegen Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität gegen geltendes Recht oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt bzw.
die Leistungserbringung auf Grundlage dieses Materials für die Zypresse unzumutbar ist. In all diesen Fällen besteht für die Zypresse darüber hinaus ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen würden.
6.9 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Die Zypresse übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die beauftragte Medienproduktion die vom Kunden verfolgten kommunikativen Erfolge, wirtschaftlichen oder sonstigen Ziele erreicht werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Keinesfalls ist ein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.



7. (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden

7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, die Zypresse bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
7.2 Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend folgende Pflichten:
7.2.1 Vertragsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Vertragsschluss abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefaxnummer sowie Kontoverbindung.
Darüber hinaus hat der Kunde die Zypresse über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.
7.2.2 Rechtliche Belange
Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-
, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte wie z.B. die Urhebernennung bei der Verwendung fremden Materials.
7.2.3 Unzulässige Inhalte
Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Produkte keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Inhalt
• gegen geltendes Recht – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt;
• rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
• nicht religiös oder politisch neutral gehalten ist,
• pornographisch oder sexuell anstößig ist,
• gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
• gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
• Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und
• Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.
Der Zypresse obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Die Zypresse wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, hat die Zypresse das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen.
Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 9 sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
7.2.4 Zurverfügungstellung von Inhalten
Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und der Zypresse in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen von der Zypresse gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der Produktbeschreibung anderweitig festgelegt.
Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die ggf. bestehende Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen.
Darüber hinaus ist die Zypresse in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte in eigenem Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch die Zypresse erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.
7.2.5 Einhaltung von Terminen
Der Kunde ist verpflichtet, zu vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen. Eine Terminabsage mit einer Vorlaufzeit von mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist unentgeltlich. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vor dem Termin ab, ist die Zypresse berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 150,--€ in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag wird auch fällig, wenn nachträglich ein neuer Termin vereinbart wird und stattfindet. Darüber hinaus ist die Zypresse berechtigt, dem Kunden die weiteren Kosten, die die Zypresse aufgrund der Terminabsage entstehen, z.B. für die Anmietung von Equipment o.ä., in Rechnung zu stellen. Ein Termin, der aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht stattfindet und zuvor nicht durch den Kunden abgesagt wurde, wird dem Kunden mit dem vollen Betrag in Rechnung gestellt.
7.2.6 Entwürfe und Freigabe zur Veröffentlichung
Vor der Veröffentlichung der beauftragten Leistung kann die Zypresse diese dem Kunden zur Kenntnis bringen mit der gleichzeitigen Aufforderung, die Zustimmung für die finale Umsetzung dieser für die weitere Produktion bzw. für eine Veröffentlichung zu erteilen. Der Kunde hat in einem solchen Fall innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums seine Freigabe zu erteilen oder der weiteren Produktion oder Veröffentlichung zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der jeweiligen, der weiteren Produktion oder einer Veröffentlichung entgegenstehenden Gründe. Sofern der Kunde der Zypresse nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der von der Zypresse übermittelte Entwurf als freigegeben. Der Kunde wird auf diese Folge in der Übersendung gesondert hingewiesen.
7.2.7 Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-) Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme der Zypresse durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen.
Darüber hinaus kommt die Zypresse mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch der Zypresse sowie dessen Fälligkeit unberührt.



8. Rechteeinräumung


8.1.1 Der Kunde räumt der Zypresse im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist die Zypresse berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.
8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung der Zypresse von dieser genutzt werden.
8.3 Wenn und soweit die Zypresse dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und der Zypresse bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel der namentlichen Urheber-Nennung.
8.4 Für die Gestaltungen von Videoprodukten durch die Zypresse – gleich in welcher Form (Bild, Text, Ton) verbleiben die Urheber- und Nutzungsechte bei der Zypresse. Sofern der Kunde gemäß dem Auftragsschein eine Videoproduktion erwirbt, räumt die Zypresse dem Kunden folgende Nutzungsrechte ein:
Das einfache, zeitlich unbeschränkte Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht in den Bereich Online (Website, Social Media, Videoplattformen), Messe und Events mit einem Werbebudget von bis zu 1.000,-- € sowie die mechanische Vervielfältigung und/oder die Möglichkeit des kostenpflichtigen Downloads bis zu einer Gesamtauflage von 1.000 Stück. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, diese Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.


9. Haftung des Kunden und Freistellung


Der Kunde stellt die Zypresse und deren Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten gegenüber der Zypresse oder deren Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

10. Gewährleistung und Haftung der Zypresse

10.1 Die Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. Die Zypresse kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten.
Die Zypresse ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.
10.2 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und die Zypresse
aus welchen Gründen auch immer, das geschuldete Leistungsergebnis zum
vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist sie dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform unter Angabe des Mangels der Zypresse gegenüber geltend zu machen.
10.4 Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die die Zypresse bzw. deren
Partner zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber der Zypresse einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
10.5 Die Zypresse haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Zypresse, deren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schäden, die nach einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
10.6 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von der Zypresse zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist einem solchen Fall die Haftung der Zypresse vollumfänglich ausgeschlossen.
10.7 Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Logos, Claims, Werbeanzeigen, Bilder, Texte, produkt-, unternehmensbezogene und sonstige Informationen), die der Kunde der Zypresse zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die jeweils gebuchte Medienproduktion veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt die Zypresse keine Haftung.
10.8 Für übrige Schäden ist die Haftung der Zypresse, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit die Zypresse nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn die Zypresse die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

10.9 Alle Ansprüche des Kunden gegenüber der Zypresse verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

10.10 Soweit die Haftung der Zypresse beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

11. Zahlung/Aufrechnung/Zurückbehaltung

11.1 Der Preis ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise in den Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen der Zypresse verstehen sich netto zuzüglich der bei Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
11.2 Die Rechnungsstellung durch die Zypresse findet wie folgt statt:
1.) 50% bei Vertragsunterzeichnung, 2.) 30% nach Drehende, 3.) 20% Schlussrechnung. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Auftrags- und Kundennummer auf ein angegebenes Bankkonto der Zypresse.
11.3 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so kann die Zypresse den gesamten für die restliche Vertragslaufzeit offenen Rechnungsbetrag sofort fällig stellen.
11.4 Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich die Zypresse vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die Zypresse Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
11.5 Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für die Zypresse entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch die Zypresse hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten der Zypresse geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.

11.6 Die Zypresse ist auch während der Laufzeit des Vertrages dazu berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
11.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

12. Sonstiges


12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Zypresse soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
12.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

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